(01-2016)
Sexualität
Wenn man zwei Stunden lang mit einem Mädchen zusammensitzt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute auf einem heißen Ofen, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität.
(Albert Einstein, 1879-1955)
Die Natur sieht für die Fortpflanzung des Menschen primär Heterosexualität vor. Sexualität ist jedem Menschen, beiderlei Geschlechts, gegeben und in jedem Menschen fest verankert – sie kann weder geleugnet noch verdrängt werden. Mit dem Sexualtrieb muss jeder selbst fertig werden. Angeborene Impotenz oder Frigidität wird man wohl kaum antreffen. Die Potenz der Triebe ist in der Überlieferung der Gene verankert. Das normale sexuelle Verhalten und deren Abweichungen ist Gegenstand der Sexualforschung.
Sigmund Freud widmete einen Großteil seiner Forschungen der Sexualität, die sich schon in den verschiedenen Phasen der Kindheit äußert. Die Frage stellt sich, was ist normal und was anormal? Was ist eine normale Entwicklung? Triebverlangen, Lust, Erregung, gehen im menschlichen Körper und der Psyche einher. (Freuds Instanzen Es, Ich, Überich lassen sich in der Achterbahn der Gefühle leicht durcheinander bringen.) Lustprinzip, Realitätsprinzip sind die nüchternen Grundlagen der Realität bezüglich des Sexualtriebes und den damit einhergehenden Phantasievorstellungen und dem Sexualverlangen.
Schon seit dem Beginn der Sexualforschung widmeten sich die Forscher den Abwegen, Abweichungen, Anomalien, Irrwegen und Ausschweifungen der Sexualität und des Sexualverhaltens. Das Wesen der „Welt“ (der Ursprung) ist ein dehnbarer Begriff – das Thema Sex ist mit Brisanz involviert. Von Krafft-Ebing veröffentlichte die erste Ausgabe seiner „Psychopathia sexualis“ 1886, Magnus Hirschfeld, vielmehr seine Schüler, brachten 1938 sein Werk „Geschlechtsverirrungen“ in Umlauf. (In einer Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus.) Bis in die jüngste Zeit befassen sich mit der Forschung der Sexualität u.a. Iwan Bloch (1872-1922), Leo Schidrowitz (1894–1956), Richard B. Goldschmidt (1878-1958), Ernest Borneman (1915-1995), Oswalt Kolle, Rolf Borrmann, William Howell Masters, Gunter Schmidt, Volkmar Sigusch, Alfred Charles Kinsey, Ulrich Clement, Masters und Johnson, Juliette Buffat, Klaus Michael Beier, Eugen Steinach und viele weitere.
Sexuelle Abweichungen und Hypersexualität können im Rahmen seelischer Abweichungen, Störungen und Erkrankungen auftreten, können aber auch in den Genen, dem Triebverlangen verankert sein. Ein Depressiver findet etwa Kompensation in den schönen, leichten, mehr angenehmen Dingen des Lebens, in der sexuellen Betätigung und Befriedigung (ein Orgasmus kann unheimlich befreiend wirken) oder in der Kunst. Leichtfertiges sexuelles Verhalten kann auf ein nicht ausgeprägtes oder vielmehr nicht klar abgegrenztes System der Instanzen Es, Ich, Überich zurückzuführen sein.
Der Schizophrene scheint ein schwach entwickeltes Ich zu zeigen, das Es ist ein abgespaltener Teil der Persönlichkeit. Beim Depressiven scheint ein übermächtiges Überich die psychische Konstellation zu beeinflussen. Bei Psychosen sind die Instanzen nicht integriert. Das Strafgesetzbuch sieht im § 20 die Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen vor, aber auch in § 63 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Sigmund Freud ordnete die Erotomanie der Paranoia unter. Otto F. Kernberg spricht etwa von schizoid-paranoiden Persönlichkeiten (auch von Borderline-Patienten). Aber auch Neurosen können das Sexualverhalten wesentlich beeinflussen und bestimmen und so die Persönlichkeit formen. Abweichendes Sexualverhalten und Hypersexualität können auch auf einer Persönlichkeitsstörung fußen; dies geht bis zum Sexualpsychopathen. („…horch, es klopft ein Specht im Wald…ja das ist die Liebe, ohne Rast und Ruh´…“)(Bei Frauen spricht man gerne von Nymphomanie. Aber auch bei Männern gibt es „Schürzenjäger“ und Casanovas.) Der kleine und große Psychopath sieht in jeder Frau eine wandelnde Vagina, sie den gesamten Mann als einen einzigen erigierten Penis. Sexsucht ist insofern kein neues Phänomen, sondern auch ein gesellschaftliches, soziales Problem; es gibt sogar in einigen Städten diesbezüglich Selbsthilfegruppen.
Dies ganze Verhalten, diese Neigungen, Individualitäten sollte man nicht als schmutzbehaftet oder als Schweinereien, schweinisches Verhalten, pornografisches Material als Schweinkram brandmarken. Für die sexuelle Entwicklung kann ein Kind nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es sind die Umstände, die Umwelt („spiel´ nicht mit den Schmuddelkindern“), die Einflüsse (der Erwachsenen) – und die genetische Veranlagung.
Eine „normale“ Entwicklung von der Kindheit über die Jugend, der Adoleszenz zum reifen Erwachsenen bringt eine Sexualität hervor, die normalerweise zum anderen Geschlecht führt und in einer heterosexuellen (oder homosexuellen) Partnerschaft, einer Beziehung endet. Idealerweise sollte Sex aus gegenseitiger Liebe und einvernehmlichen Sex geschehen. (Man muss aber nicht gleich der Freiwilligen Feuerwehr beitreten.) (Lieben und Hassen – braucht alles seine Zeit.) Abweichendes Sexualverhalten entsteht in schicksalhaften Umständen in der Kindheit.
Die Sexualisierung in frühen Stufen der Entwicklung durch Erwachsene, in der Kindheit, bringt schwerwiegende Folgen für die Psyche im weiteren Verlauf bis zum Erwachsenwerden. Sex mit Minderjährigen, Jugendlichen, Kindern ist von Gesetzes wegen verboten. Und dies auch aus gutem Grund. In der Regel sind vor dem 18. Lebensjahr die Sexualorgane zwar schon voll entwickelt (natürlich noch nicht bei Kindern), aber die psychische Reife, die Distanz, das Reflexionsvermögen, das Verantwortungsbewusstsein und die geistige Haltung zu einer gleichberechtigten Sexualität haben noch nicht die volle Reife entwickelt. Die Instanzen Es – Ich –Überich sind von Kindesbeinen an (rudimentär) vorhanden, werden beim Kind noch nicht so distanziert reflektiert wie bei Adoleszenten oder Erwachsenen.
Pädophilie und Kindesmissbrauch sind in allen Gesellschaftsschichten anzutreffen. (Ein starker Tobak.) Dabei war doch der Onkel Doktor so nett zu einem. § 183 des StGB stellt die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger unter Strafe, § 182 ahndet sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Ein Sexualtäter kommt nicht aus der Hilfsschule – jedoch ist Pädophilie nicht heilbar. § 174 des Strafgesetzbuches sieht eine Straftat in dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, in § 176 den sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Machenschaften und Praktiken nehmen jedoch kriminelle Strukturen und Ausmaße mit pädokriminellen Gruppierungen an – soziopathische Tätertypen. Eigentlich sind diese Verstöße des sittlichen Verhaltens im Strafgesetzbuch geregelt, doch der Sumpf der kriminellen Praktiken der Kinderschänder, Kinderhändler wird wohl nie trocken gelegt werden können. Kinder als Ware für den Missbrauch.
Diese absonderlichen Urtriebe bei einigen Erwachsenen scheinen in den Abgründen der Menschheit fest verankert zu sein. Den Opfern, Jugendliche, Kinder, Kleinkinder, sogar Säuglinge, wird die Zukunft auf eine normale Entwicklung genommen. Das Kind begreift gar nicht was Sache ist. Sie werden so zu seelischen Krüppeln, lebenslänglich. Mit den Folgen der Dissoziation, Traumatisierung, Depression (Schuld, Trauer), Hass, Selbstverstümmelung, sozialer Rückzug bis zum Suizid. Sexuell Missbrauchte sind folglich psychisch gestört, und somit auch verhaltensgestört. Kinder und Jugendliche, die mit pornografischem Material (beabsichtigt oder unbeabsichtigt, zufällig) in Berührung kommen, werden für ihr weiteres Leben geprägt.
Das männliche Geschlecht sucht gern Stimulanz in pornografischen Materialien. Die modernen Medien bieten ein reichhaltiges Angebot für Erwachsene (leider auch für Minderjährige). Pornografie ist in den Medien, besonders im Internet, frei zugänglich und sehr beliebt – Cybersex ist angesagt. Übermäßiger Konsum von Pornografie kann sich zur Sucht ausweiten. Es sind aber in Deutschland zu stark abschweifende, abnorme, zu perverse, oder gar animalistische und bestialische Handlungen und Darstellungen (Sodomie), Sex mit Kindern, Kinderpornografie verboten. (Subsumiert wird dies bei uns – die Definition ist nicht ganz zutreffend und irreführend – im Strafgesetzbuch im § 184 – Verbreitung pornografischer Schriften. Schon der Besitz derartiger Medien ist bereits strafbar. Der Nachteil bei Verstoß und Verurteilung hierbei ist, dass man sich einen Eintrag in das Vorstrafenregister einholt.) Diese pornografischen Filmhandlungen können stimulierend, inspirierend und erregend auf die (männliche) Psyche wirken. Die spielfilmartigen Abläufe von manchen Pornofilmen und -videos entsprechen zwar männlichen Phantasien, dürfen aber nicht mit der Realität des geordneten Lebens verwechselt werden. Es ist nicht die Realität. Eher Lustprinzip, weniger Realitätsprinzip. Tatsache ist, dass jede dritte Frau frigide ist, oder besser formuliert, von Sex nichts wissen will. Doch Gottes Tierreich ist groß!
Was normal und anormal ist, definiert die jeweilige Gesellschaft. (Der Besitz von Pornografie sowie Masturbation ist in US-Gefängnissen verboten.)
Pornografie kann mann aus Sicht der Frau als Ausbeutung, Machtausübung, Unterdrückung, Unterwerfung, Erniedrigung und Diskriminierung des Geschlechts betrachten. Dies kann in pornografischen Handlungen bis zur Unterdrückung, der Gewaltausübung und der Beherrschung des anderen Geschlechts gehen. Es wird die stete Verfügbarkeit, das ewige Verlangen nach Lust und noch mehr Befriedigung, der uneingeschränkte Spaß am Sex von seitens der Frau glorifiziert. Entspricht dies auch der Normalität und der Realität? Es sind vielmehr männliche Wunschvorstellungen.
Aus der Sicht der Frau ist die Abneigung der männlichen „Anmache“ durchaus verständlich. Doch die Natur hat es so eingerichtet, dass der männliche Teil den aktiven Part übernimmt. (Eine schizophrene Adoleszenz verhindert diese sexuelle Identität – Schizophrene – auch Depressive – sind viel zu schüchtern und introvertiert um ein Mädchen anzusprechen oder die Annäherungsversuche eines Jungen zu erwidern. Es kann aber auch das Gegenteil sein, nämlich dass Kinder und Heranwachsende sexuell auffällig werden und es gibt auch sexuelle Übergriffe bei Kindern und Jugendlichen.)
Die Abneigung und der Hintergedanke der Frau resultiert aus dem Gedanken, dass Mann nur was loswerden muss oder will. Dabei nehmen das Testosteron und das Östrogen gerade beim Pubertierenden und Heranwachsenden in der Sturm- und Drangzeit beiderlei Geschlechts die Oberhand ein. (Liebe ist ein sanfter Wahn.) Frühe Objektfixierung kann zum Schicksal des Lebens werden. Eine Umfrage über die Schemata der Beziehungsanbahnung ergab, dass eine Einladung des Mannes an die Frau, gemeinsam einen Kaffee trinken zu gehen, noch am willigsten von der Frau angenommen wurde, der Vorschlag die Wohnung des Mannes gemeinsam aufzusuchen, auf große Ablehnung stieß und die unverblümte Frage des Mannes mit ihr zu schlafen bei 0% der befragten Frauen auf Zuspruch stieß. Dies ist auf die Befürchtung einer möglichen Schwangerschaft zurückzuführen.
Sexuelle Abweichungen können das Individuum prägen. Sofern Persönlichkeitsrechte, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, nicht berührt werden, ist dagegen ja auch nichts einzuwenden. Sobald sich abnorme Handlungen oder Übergriffe an andere Personen richten oder öffentliches Ärgernis erregen, setzt das Strafrecht ein und derartige Ausschweifungen werden aktenkundig. (§ 183a ahndet Straftaten wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. § 183 Strafgesetzbuch verbietet exhibitionistische Handlungen.) Der Weg zum öffentlichen Ärgernis ist nicht weit („Busengrabscher“). Sexualpsychopathien treiben ein leichtes Spiel mit Gesetzesüberschreitungen. (In der bildenden Kunst fällt mir jetzt ganz spontan etwa Egon Schiele, Salvador Dali und Richard Lindner ein. Skopophile Neigungen liegen im Wesen bildnerisch tätiger Künstler und sind weit verbreitet.)
Die sexuelle Stimulanz durch Hilfsmittel ist seit Menschengedenken bekannt. Die Praktizierung findet nicht nur in der Hilfsschule statt. Die Erotikindustrie macht sich dies zu Nutze und generiert mit ihren Sexartikeln beim Erotikendverbraucher Milliardengewinne. Der weiblichen und männlichen Phantasie und deren Bedürfnissen sind fast keine Grenzen gesetzt. (Dabei dauert der männliche Orgasmus lediglich 6 Sekunden, während der weibliche bis zu 20 Minuten anhalten kann.) Seit dem Aufkommen von modernen Kunststoffen und seit die Elektronik Einzug in Erotikartikel gefunden hat (Plastik – was ist das?), erfuhr das Vergnügen an der Lust eine enorme Steigerung. In Deutschland trug vor allem die norddeutsche Unternehmerin Beate Uhse (1919 – 2001) für den Einzug von Sexartikeln, -hilfsmitteln und –spielzeug in das deutsche Schlafzimmer wesentlich bei. Aphrodisiaka sollen zur sexuellen Stimulanz beitragen. Beate Uhse machte das Tabuthema Sex in Deutschland salonfähig. Der aus Ihrem Unternehmen hervorgegangene Orionversandhandel existiert noch bis in die heutige Zeit.
In den 1970-er Jahren überschwemmten die buntfarbigen Pornomagazine – meist aus den Niederlanden – die noch seltenen Sexshops, als sich die Gesetzgebung gegenüber der Pornografie lockerte und liberalisierte. Dargestellter Sex – Pornografie – war in der früheren DDR verboten und löste nach der Öffnung der Grenzen einen massiven Andrang ostdeutscher Erwachsener in westdeutsche Sexshops aus.
Unmittelbar einhergehend mit dem Sexualtrieb ist die Gewaltentwicklung und Machtausübung bei sexuellen Handlungen, dies kann hin bis zur Auslöschung des Individuums durch Tötung gehen. § 177 StGB ahndet Vergewaltigung, § 178 sexuelle Nötigung, § 179 den sexuellen Missbrauch durch Widerstandsunfähigen. Sexbesessene, Sexomane, Sex maniacs sind zu allem fähig. Die Triebbefriedigung scheint keine Grenzen zu kennen. (Kommst du um 6, ist es zu früh, kommst du um 8, ist es zu spät.) Aber primär Schmerz hinzufügen und Schmerz mit Lust zu empfangen in Verbindung mit sexuellen Handlungen in sekundärer Ausübung des Liebesaktes dürften wohl als Abweichungen der normalen Sexualität oder gar als Perversion einzustufen sein. Die Übergänge sind fließend. Begriffe wie „devot“ und „dominant“ klingen zunächst völlig harmlos. Der Sadismus (Marquise de Sade, 1740 – 1814) und der Masochismus (Leopold von Sacher-Masoch, 1836 -1895) kennen keine Grenzen in der praktischen Anwendung. Im sexuellen, erotischen Wahn und der Ekstase der Veranlagten kennt die Steigerung der Praxis keine Einschränkungen. Dies kann bis zur Tötung des Individuums gesteigert werden. (Siehe den spektakulären und verachtenden Fall Marc Dutroux in Belgien.)
Einzelne, verschiedene Kleidungsstücke können beim anderen Geschlecht Lust und sexuelle Erregung auslösen. Die Stimulanz und Erregung leitet sich aus von den sekundären Geschlechtsmerkmalen ab. Diese Fetischwirkung nutzt die Sexindustrie aus und offeriert ganze Paletten von Kollektionen an Dessous und Reizwäsche für die Frau, passende Unterwäsche für den Mann (- die Unterhose macht´s?). Diese Ausstattung und Accessoires sollen aber auch den sexuellen Genuss fördern, den Sexappeal betonen und somit den Erfolg in Befriedigung garantieren. Manifestierter Fetischismus kann eine Abweichung des Sexualtriebes sein.
Wenn Prostituierte ihre Liebesdienste anbieten, so verkaufen sie eigentlich nur Sex. (Lieber den Spatz in der Hand…) Dabei können die attraktiven Damen des horizontalen Gewerbes ganz schön alt aussehen. (Man bräuchte jemand, der zu einander hält – Dietrich? – man müsste ihm was beibringen – ran an die Mäuse. Schlüsselerlebnisse: Türe auf mit einem Kantholz? – geht nicht mehr mit Sicherheit zu – ist auch die lupenreine Kindersicherung aktiviert?) Privatsphäre, Intimsphäre, – Fehlanzeige.
Paranoide machen die Realität – dabei reichen doch wirklich nur wenige Milligramm. Die Affinität der Sexualität zum Geld ist schon von alters her vorhanden und überliefert, hat aber im Grund nichts miteinander zu tun. Die Verlockung des Berufsex, das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden öffnet sogleich eine Kluft zwischen leicht verdientem Geld, am Anfang der Karriere auch meistens Befriedigung (später nur noch manchmal) und andererseits Scham, Erniedrigung bis zu Ekel und Hass auf das andere Geschlecht mit unterdrückten Rachegefühlen. Doch die Hintergründe sind vielfältiger Natur. Eine psychisch labile oder auch gestörte Person mit einer paradiesischen Naivität glaubt den goldenen Versprechungen oder malt sich eine sorgenfreie Zukunft aus.
Oft resultiert eine solche Karriere aus sexuellem Missbrauch in der Kindheit, einer antisozialen Haltung, einer nymphomanen Veranlagung oder aber auch durch Druck und Zwang unter Androhung von Gewalt. Paranoide werden gemacht. Prostitution, auch wenn nur als Hobby, Zeitvertreib oder Neugierde erfährt in unserer Gesellschaft immer noch eine Stigmatisierung, Ausgrenzung und Ächtung, obwohl dieser Beruf oder die Ausübung, eine Dienstleistung unter vielen anderen ist (wie etwa Reinemachefrau) mit zum Teil fürsorglicher und therapeutischer Funktion (und einer Stange Geld). Man muss nicht gleich ein Naseweis sein, eher ein doppeltes Lottchen – zum Verwechseln ähnlich. Frauen, die von Berufs wegen der Prostitution nachgehen, verfolgen nicht selten darüber hinaus und nebenher viele weitere Ziele und Absichten…und Fortsetzung folgt…Frauen, die Sex gegen Geld machen, machen auch mehr.
Im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches stehen die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: § 180a StGB stellt die Förderung der Prostitution unter Strafe. Im § 184a StGB ist die Straftat der Ausübung der verbotenen Prostitution verankert, § 184b hat jugendgefährdende Prostitution zum Gegenstand einer Straftat.
Es ist eine Binsenweisheit, dass in roten Vierteln des käuflichen Sex, im Umfeld von leichten Mädchen, im Milieu, in gewissen Kreisen und in deren peripherem Lebensumfeld Kriminalität und kriminelle Handlungen (vs. Gelegenheits-Kriminelle, Kleinkriminelle) an der Tagesordnung stehen – parasitäre Strukturen. Falsche Fünfziger treiben ihre Blüten (und einer Verkettung von Zufällen). Dingfest machen? – kaum möglich. (Böse Menschen kennen keine Lieder.) (lang und kurz: Ich kennt DAS zuerst zieh´n sie dich auf ihr niveau herunter, und dann schlagen sie dich mit ihren erfahrungen – e.s.
§ 123 StGB regelt den Tatbestand des – einfachen – Hausfriedensbruchs – typisch für den „Sperrbezirk“ („Türe“ – „Tiere“)
§ 229 StGB Vergiftung
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
§ 146 Geldfälschung
§ 147 Inverkehrbringen von Falschgeld
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
§ 154 Meineid
§ 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
§ 160 Verleitung zur Falschaussage
§ 163 Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung von Eides Statt
§ 164 Falsche Verdächtigung
§ 180b Menschenhandel
§ 185 Beleidigung
§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 202a Ausspähen von Daten
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 211 Mord
§ 212 Totschlag
§ 223 Körperverletzung
§ 226 Körperverletzung mit Todesfolge
§ 227 Beteiligung an einer Schlägerei
§ 229 Vergiftung
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 240 Nötigung
§ 241 Bedrohung
§ 242 Diebstahl
§ 246 Unterschlagung
§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
§ 249 Raub
§ 253 Erpressung
§ 259 Hehlerei
§ 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßiger Vermögenswerte
§ 263 Betrug
§ 266b Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 273 Gebrauch falscher Beurkundungen
§ 275 Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen
§ 276 Verschaffen von falschen amtliche Ausweisen
§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels
§ 303 Sachbeschädigung
§ 306 Schwere Brandstiftung
§ 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
usw.
Dabei offenbart sich in der kommunalpolitischen Haltung eine Doppelmoral gegenüber den Rotlichtvierteln. Einerseits ist Prostitution in der Stadt, in der Kommune ein Dorn im Auge, nicht erwünscht oder nicht gern gesehen und wird in eigens dafür bestimmte Bezirke verbannt, andererseits füllt es den Stadtsäckel mit Steuereinnahmen (und Schmiergeldern) aus den Einnahmen der Etablissements und Dienstleistungen. Es sperrt sich was im Denken des liberalen und toleranten Freiheitsdenkens der westlichen freiheitlichen kapitalistischen Kulturgesellschaft.
Ein heikles Thema, ein Tabuthema der Sexualität in unserer Wohlstands- und Überflussgesellschaft ist die sexuelle Beziehung unter Blutsverwandten, etwa in der Familie. Dieses Problem ist so alt wie die Menschheit. Inzest kommt in allen sozialen Schichten vor. Ihn gibt es, dies ist Realität. Die Initiatoren/innen sind entweder als geistig beschränkt einzustufen oder auch im Gegenteil hochintelligent, wie etwa bei Paranoiden. Eine übersprudelnde Sinnlichkeit kennt keine Schranken. Bei uns sind inzestuöse sexuelle Beziehungen verboten. § 173 des Strafgesetzbuches sieht den Beischlaf zwischen Verwandten als Straftatbestand.
Die Aufgabe des Staates besteht darin, die sexuell heranreifenden Kinder, Pubertierenden in der Schule über die menschliche Sexualität aufzuklären, sofern diese Aufgabe nicht schon von den Eltern vorgenommen wird. Hier liegt einiges im Argen. Manche Eltern bringen diese Aufgabe nicht zu Stande, genieren sich, weil sie es womöglich von ihren eigenen Eltern nicht besser kannten. Auch die Pädagogen in der Schule stehen vor einer verantwortungsvollen Aufgabe. Hier kann auch viel schiefgehen. Die psychologische Vermittlung des „Wie“ und „Was“ im Sexualkundeunterricht kann die psychische Einstellung, das psychische Milieu, wesentlich beeinflussen. (Orgasmus als Explosion?) Welche Wortwahl ist förderlich, welche Bilder sind angemessen, wie bringt der Erwachsene das brisante Material rüber?
Geschlechtskrankheiten sind nach wie vor weit verbreitet. Und Verhütung war schon immer angesagt. (Coitus interruptus ist keine Lösung und auch nicht verlässlich, sicher.) Soll die Verantwortung zu Verhütungsmaßnahmen beim Mann oder bei der Frau liegen? Aufklärung tut Not. Kondome sind gerade in der heutigen Zeit der tödlichen Viruskrankheit AIDS nicht out oder außer Mode. Übertragung findet zwischen den Seelen von Liebenden statt. Übertragung von Partnern mündet in Verliebtheit. Übertragung war, wenn man zur Kenntnis nehmen muss, dass man dadurch HIV-positiv geworden ist. Das war´s.
(Diese kurze Abhandlung – erste Fassung – hatte nur einen kleinen Höhepunkt.)
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